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Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Veranstalter des Hafenkante Open Air, Stadtpalava Records & Bottsand Bootsbau,

E-Mail: moin@hafenkante-openair.de

1.2. Geltung der AGB

 

1.2.1. Das Hafenkante Open Airl findet auf dem ausgewiesenen Festivalgelände auf dem Werftgelände von Bottsand Bootsbau in Wendtorf in Schleswig-Holstein statt. Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen, zu denen nur Zutritt mit gültigem Festivalticket gewährt wird, dazu gehören insbesondere die Eventfläche der Werf; weiter bezeichnet als Infield (Gelände vor Haupt- und Nebenbühnen), Vorplatz, Campingareal, Parkflächen etc. („Festivalgelände“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände.

 

1.2.2. Diese AGB gelten zwischen dem Inhaber einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter, („Veranstalter“). Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung.

 

1.2.3. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Hausordnung und die Park- und Campingordnung an. Der Verkauf der Eintrittskarten für die Veranstaltung findet ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Käufer statt. Der Käufer erwirbt pro erworbener Eintrittskarte ein Besuchsrecht. 

1.3. Tickets; Weiterverkaufsverbot; Vertragsstrafe

 

1.3.1. Tickets sind ausschließlich über die Eventbrite Ticket Plattform online und an der Abendkasse am Festival Einlass zu erwerben. Es gelten für den Erwerb die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Eventbrite und des Hafenkante Open Air. Jeder Kunde darf maximal zehn (10) Einzel-Tickets erwerben. Sollte die Anzahl der von einem Kunden georderten Tickets zehn (10) überschreiten, behält der Veranstalter sich vor, die über diese Beschränkungen hinausgehenden Bestellungen durch den Ticketanbieter stornieren zu lassen. Nach der Entwertung durch den Veranstalter oder ein von dem Veranstalter beauftragtes Unternehmen, ist eine Übertragung nicht mehr zulässig.

1.3.2. Das Hafenkante Open Air akzeptiert generell keine Rücknahme oder Umtausch der Tickets. Es ist zu beachten, dass bei reinen Ticketbestellungen kein Fernabsatzgesetz gilt. Hintergrund ist, dass Sport-, Freizeit- und Kulturveranstaltungen jeder Art bei einem zweiwöchigen Widerrufs- und Rückgaberecht kaum plan- und wirtschaftlich durchführbar wären. Das sieht auch der Gesetzgeber so, weshalb das Fernabsatzgesetz bei dem zwischen Ihnen und dem Veranstalter geschlossenen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung (§ 312 b Abs.3 Nr.6 BGB), ausdrücklich keine Anwendung findet.

1.3.3. Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten bei einem berechtigten Interesse grundsätzlich zu, es sei denn:

1.3.4. gegen den Dritten besteht ein Hausverbot

1.3.5. das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis, zzgl. etwaiger Gebühren, angeboten als für den Nennpreis der Eintrittskarte.

1.3.6. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf.

1.3.7. der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z.B. Ebay, etc.).

1.3.8. die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen

1.3.9. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.

 

1.4. Der Erwerber einer Eintrittskarte verpflichtet sich, bei Veräußerung (einschließlich der entgeltfreien Weitergabe) des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese AGB, insbesondere auf die Weitergabebeschränkungen dieser Ziffer und die Geltung dieser AGB hinzuweisen und diese als Vertragsbestandteil zu vereinbaren.

 

1.4.1. Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvoraussetzungen anbietet oder weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe je vertragswidrig angebotener Eintrittskarte bzw. angebotenem Besuchsrecht, die nach billigem Ermessen vom Veranstalter festgelegt wird. Die Höhe der Vertragsstrafe, die höchstens 2.500,00 EUR betragen darf, kann der Besucher gerichtlich auf Angemessenheit überprüfen lassen. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen, bzw. die Eintrittskarte einzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn die Eintrittskarte von einem Dritten gutgläubig erworben wurde.

1.5. Anreise; Parken; Campen; Sauberkeit

1.5.1. Eine gültige Eintrittskarte berechtigt in den jeweils ausgewiesenen Zonen auf dem Festivalgelände ohne weiteren Aufpreis auf das Festivalticket auch zum Parken und Campen. Auf dem gesamten Festivalgelände gilt die StVO. Ein Anspruch auf einen besonderen Bereich gibt es nicht.

 

1.5.2. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.

1.5.3. Aggregate sind auf dem Festival-Camping Area nicht zugelassen.

1.5.6. Camping ist direkt im KFZ oder Camper möglich, einen Anspruch darauf hat der Besucher nicht. Dieser entsteht erst durch den Kauf des "Camping Ticket" über Eventbrite.

1.5.7. Der Veranstalter informiert rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung ausführlich über Anreise, Campingbeginn und etwaigen Ausweichmöglichkeiten. Generell ist die Besucher-, Park- und Campingordnung einzuhalten.

1.6. Einlass;

 

Einlasskontrolle 1.6.1. Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Festivalbändchen (im folgenden „Wristband“ genannt) möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen, die an der Bandausgabe gegen das Wristband eingetauscht werden muss. Besuchern, die das Festivalgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Wristband um das Handgelenk tragen. Unverschlossene Wristbands verlieren ihre Gültigkeit und werden entwertet. 

1.6.2. Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden (z.B. Fahrzeugkontrollen, Taschenkontrollen). Der Ordnungsdienst ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Infields eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

 

1.6.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen wie Waffen, Glasflaschen, Drogen oder politischen Zeichen.

 

1.6.4 Ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren Eintrittskarte und Wristband ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

1.7. Verbotene Gegenstände

 

1.7.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten;

1.7.2. Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sogenannte Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Drohnen, Brennholz, Sperrmüll (alte Sofas, Sessel, Baumaterial, Holz etc.) Shirts von Bands mit verfassungsfeindlichem und verbotenem Hintergrund sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.

 

1.7.3. ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.

1.8. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen

 

1.8.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitsperson ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gilt die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung sowie die Besucher-, Park- und Campingordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände:

 

1.8.2. verbotene Gegenstände (Ziff. 8) mitzuführen,

1.8.3. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben 1.8.4. Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,

1.8.5. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,

1.8.6. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,

1.8.7. gewerbliches Pfandsammeln zu betreiben und dafür sog. „Bunkerzelte“ zur Aufbewahrung und Lagerung aufzustellen.

1.8.8. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.

1.8.9. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.

1.9. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen

 

1.9.1. Wird das Hafenkante Open Air abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.

 

1.9.2. Das Hafenkante Open Air wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Hafenkante Open Air sofort abgebrochen oder zeitweise unterbrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Hafenkante Open Air aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

 

1.9.3. Ein Festivalticket berechtigt zum Besuch auf dem Festivalgelände. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Programmpunkte, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des Hafenkante Open Air gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen.

1.10. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

 

1.10.1. Dem Besucher ist bewusst, dass beim Bachblyten® Festival, insbesondere vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht.

1.11. Jugendschutz

Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

1.11.1. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Zutritt auf das Eventgelände (Infield und Vorplätze).

 

1.12. Haftungsbeschränkung

 

1.12.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

1.12.2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.

 

1.12.3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Das Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.

 

1.12.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

1.13. Recht am eigenen Bild

 

1.13.1. Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Hafenkante Open Air, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO werden eingehalten. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

 

1.14. Anwendbares Recht; Sonstiges

 

1.14.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

1.14.2. Es gelten unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung, der Veranstalter behält sich vor Änderungen vorzunehmen. Diese Änderungen werden nur in solchen nachbezeichneten besonderen Fällen vorgenommen. Zu diesen Fällen gehören insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie veränderte Vorgaben der örtlich zuständigen Behörden. Derartige Änderungen kann widersprochen werden. Ein Widerspruch muss fristgerecht binnen einer Frist von einem Monat schriftlich beim Veranstalter eingehen.

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